B+S
Ort |
Bauherr |
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Fertigstellung |
Beschreibung
Im Zuge des Neubaus der Bundesautobahn A143 Westumfahrung Halle wird die Errichtung einer neuen Saalequerung bei Salzmünde erforderlich. Die Saalequerung Salzmünde wird im Wesentlichen durch 4 aufeinanderfolgende unterschiedliche Bauwerke gebildet.
Von Süden beginnend wird die Strecke in einem Geländeeinschnitt geführt, welcher an der westlichen Flanke über 125 m und der östlichen Flanke über 275 m durch eine Stützwand mit dauerhafter Böschungsvernagelung gesichert wird.
Die Teilbauwerke Lärmschutztunnel, Strombrücke und Vorlandbrücke sind an den jeweiligen Schnittstellen monolithisch miteinander verbunden, so dass sie im Endzustand eine Bauwerkseinheit bilden. Aus schallschutztechnischen Gründen wird der Lärmschutztunnel auf der Strombrücke mit einer geschlossenen Glaseinhausung fortgesetzt. Anschließend geht die geschlossene Einhausung in eine 4,0 m hohe beidseitig angeordnete Lärmschutzwand über. Nach ca. 200 m enden die Lärmschutzwände mit einer Absenkung über eine Länge von ca. 8,0 m.
Der darauffolgende Lärmschutztunnel Salzmünde wird in offener Bauweise hergestellt und schließt mit seinem Südportal (Station km 14+275,00) direkt an den Einschnittsbereich an. Der Lärmschutztunnel endet nach ca. 207 m mit dem nördlichen Tunnelportal (Station km 14+482), welches mit dem integrierten Widerlager der Achse 1 einschließlich der zugehörigen Pfahlgründung den Übergang zum anschließenden Brückenbauwerk darstellt.
Die Brücke gliedert sich in eine einteilige Stahlverbundbrücke über die Saale und eine Spannbetonvorlandbrücke mit zwei getrennten Überbauten. Der Querschnitt der Strombrücke besteht aus einem kastenförmigen Mittelträger mit trapezartig ausgeprägtem Obergurt und seitlich angeordneten Kastenquerschnitten mit
einer Orthoverbund-Fahrbahnplatte. Die Überbauten der Vorlandbrücke haben jeweils zweistegige Plattenbalkenquerschnitte.
Besonderheiten
Das Bauwerk besteht aus vier komplexen Bauwerken: Vorlandbrücke, Strombrücke, Lärmschutztunnel, Einschnitt mit Stützwänden.
Der Anschluss der Teilbauwerke Lärmschutztunnel, Strombrücke und Vorlandbrücke erfolgt monolithisch.
Um einen optimalen Schallschutz sicherzustellen, wird der Lärmschutztunnel auf der Strombrücke mit einer geschlossenen Glaseinhausung ausgeführt.
Während die Herstellung der Vorlandbrücke auf Traggerüst erfolgt, wird die Strombrücke mit Hilfsunterstützung auf einem Ponton eingeschoben.
Anschließend geht die geschlossene Einhausung in eine 4,0 m hohe beidseitig
angeordnete Lärmschutzwand über.