B+S
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Bauherr |
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Fertigstellung |
Beschreibung
Die A 99, Autobahnring München wird zwischen dem AK München Nord und der AS Haar 8-streifig ausgebaut. Der Bauabschnitt II umfasst den 8-streifigen Ausbau zwischen den Anschlussstellen Aschheim/Ismaning und Kirchheim.
Im Zuge des Ausbaus ist das bestehende Überführungsbauwerk BW 33/1 abzubrechen und neu zu errichten. Zur Aufrechterhaltung einer bauzeitlich durchgängigen Geh- und Radwegverbindung ist eine Behelfsbrücke über die A 99 zu errichten.
Rückbau des Bestandsbauwerks
Der Bestandsüberbau ist ein in Längs- und Quzerrichtung vorgespannter 4-Feld-Träger mit zweistegigem Plattenbalkenquerschnitt. Da der Verkehr auf der untenliegenden Autobahn während des Rückbaus einseitig (in 4+0-Verkehrsführung) aufrechterhalten werden musste, wurde der Überbau zunächst halbseitig
zurückgebaut. Im Rückbauzustand wurde ein Innenfeld mit 38,32 m Spannweite das Endfeld des Systems.
Zur Sicherstellung der Tragfähigkeit wurden Hilfsunterstützungen außerhalb des Verkehrsraumes angeordnet. Für die Tragfähigkeit des über dem Verkehr liegenden Teil-Überbaus war eine wirksame Endverankerung der Längsspannglieder an der Rückbauabschnittsfuge erforderlich.
Ersatzneubau
Der Ersatzneubau wurde zur Freihaltung des Lichtraumprofils der Autobahn um 1,15 m überhöht auf Traggerüst hergestellt. In der überhöhten Lage des Überbaus waren die Längsfesthaltung sowie die zwängungsfreie Verformbarkeit des Überbaus (infolge Temperaturverformungen) sicherzustellen. Nach dem Ausschalen des Überbaus wurde dieser mittels Hydraulikpressen über entsprechende Pressen- und Absetzstapel abgesenkt.
Behelfsbrücke
Zur Aufrechterhaltung des Geh- und Radweges wurde für die Bauzeit eine Behelfsbrücke errichtet. Diese wurde als Systembrücke (System Waagner-Biro / Bailley-Brücke) ausgeführt. Die Montage der Behelfsbrücke erfolgte sukzessive hinter einem Widerlager. Der hergestellte Abschnitt der Behelfsbrücke wurde über entsprechende Rollenkonstruktionen in überhöhter Lage über eine freie Stützweite von maximal 54,80 m über laufendem Verkehr eingeschoben und anschließend in die planmäßige Lage abgesenkt.
Lärmschutzwand
Die im Zuge des Rückbaus des Bestandsbauwerks teilweise ebenfalls zurückgebaute Lärmschutzwand wurde neu hergestellt. Die Gründung der Lärmschutzwand erfolgte mittels Rammrohrgründung. Die maximale Höhe der Lärmschutzwand beträgt ca. 6,20 m.
Besonderheiten
Die Projektarbeit umfasst den Rückbau des Bestandsbauwerks, den Ersatzbeubau einer Spannbetonbrücke mit Länge 120,6 m, eine Behelfsbrücke zur Aufrechterhaltung des Geh- und Radweges sowie eine Lärmschutzwand gegründet auf Rammrohren.
Der Ersatzneubau wird zur Sicherstellung des Lichtraumprofils der Autobahn um 1,15 m überhöht auf Traggerüst hergestellt.
Die Behelfsbrücke wird als Systembrücke über Rollenkonstruktionen in überhöhter Lage über eine freie Stützweite von maximal 54,80 m über laufendem Verkehr eingeschoben und anschließend abgesenkt.